Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 | Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle von Julian Hübner (nachfolgend „Fotograf“) übernommenen Aufträge – sowie ohne erneuten Hinweis für alle zukünftigen, gleichartigen Verträge mit demselben Auftraggeber (Brautpaar).
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Fotograf sie schriftlich bestätigt.
2 | Vertragsschluss / Terminreservierung
2.1 Ein Angebot des Fotografen ist freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Brautpaar ein auf Sie zugeschnittenes Angebot schriftlich annimmt.
2.2 Mit Annahme wird eine Terminreservierungsgebühr von 25 % des Auftragswertes fällig (Ziff. 8). Erst nach Zahlung gilt der Termin als verbindlich gebucht.
3 | Leistungsumfang & künstlerische Gestaltung
3.1 Der Fotograf erstellt eine Hochzeitsreportage im vereinbarten Zeitrahmen.
3.2 Bildauswahl
- (a) Der Fotograf trifft eine erste, technische und künstlerische Vorauswahl.
- (b) Das Brautpaar erhält eine Online-Galerie und kann dort zusätzliche Favoriten markieren.
- (c) Die finale Auswahl obliegt dem Fotografen; Reklamationen hinsichtlich Bildauffassung oder Stil sind ausgeschlossen, sofern keine verbindliche Vorgabe gemacht wurde.
3.3 RAW-Dateien und sonstige unbearbeitete Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und werden nicht herausgegeben.
4 | Nutzungs- und Urheberrechte
4.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält das Brautpaar ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu privaten Zwecken (Drucke, Social Media, Cloud-Galerie).
4.2 Jede gewerbliche Nutzung (z. B. Werbung, Verkauf, Weitergabe an Dienstleister) bedarf einer gesonderten, vergütungspflichtigen Vereinbarung.
4.3 Eine Urhebernennung „Foto: [Name]“ ist erbeten, jedoch nicht verpflichtend.
5 | Eigenwerbung des Fotografen
5.1 Der Fotograf darf ausgewählte Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt für Eigenwerbung (Website, Social Media, Messen, Wettbewerbe u. Ä.) verwenden.
5.2 Wünscht das Brautpaar einen Ausschluss der Eigenwerbung, ist dies vor Auftragsbestätigung schriftlich anzugeben; der Fotograf kann hierfür einen angemessenen Aufpreis berechnen.
6 | Lieferung der Bilddaten
6.1 Die fertigen, hochauflösenden JPEGs werden spätestens vier Wochen nach Abschluss der finalen Bildauswahl (vgl. 3.2) bereitgestellt. In der Praxis erfolgt die Lieferung meist deutlich früher; die Frist dient ausschließlich der gegenseitigen Absicherung.
6.2 Geliefert wird über passwortgeschützten Download oder USB-Datenträger (nach Wahl des Fotografen).
7 | Vergütung & Zahlungsfristen
| Zeitpunkt | Prozentsatz | Erläuterung |
|---|---|---|
| Bei Buchung | 25 % | Terminreservierungsgebühr |
| 7 Tage vor dem Shooting | 50 % | Zwischenteilzahlung |
| 14 Tage nach dem Shooting | Restbetrag | nach Rechnungsstellung |
Bei Zahlung von 100 % bereits bei Buchung gewährt der Fotograf einen Nachlass von 5 % auf den Gesamtpreis.
8 | Storno- & Ausfallgebühren
| Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung | Stornopauschale |
|---|---|
| generell (mindestens) | 15 % |
| < 6 Monate vor Shooting | 30 % |
| < 1 Monat vor Shooting | 75 % |
| < 7 Kalendertage vor Shooting | 100 % |
Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.
9 | Verpflegung, Pausen, Zusatzzeit
9.1 Ab einer Einsatzdauer von 6 Stunden stellt der Auftraggeber dem Fotografen (und ggf. gebuchten Assistent:innen) ein warmes Essen und Softdrinks zur Verfügung; dies kann z. B. als Dienstleistergericht in einem Nebenraum erfolgen.
9.2 Pausen werden in Abstimmung mit dem Tagesablauf individuell genommen.
9.3 Überstunden sind nicht pauschal geregelt; zusätzliche fotografische Begleitung kann vor Ort im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.
10 | Reise- und Nebenkosten
Reisekosten, Übernachtungen, Location-Gebühren u. Ä. werden individuell im Angebot ausgewiesen und vom Auftraggeber getragen, sofern nicht anders vereinbart.
11 | Ersatzfotograf / höhere Gewalt
11.1 Kann der Fotograf wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht selbst erscheinen, bemüht er sich unverzüglich um gleichwertigen Ersatz.
11.2 Im Fall des Totalausfalls ohne Ersatz wird bereits gezahltes Honorar vollständig erstattet; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen (Haftungsbegrenzung Ziff. 13).
12 | Haftung
12.1 Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.
12.2 Für Verlust oder Beschädigung von Daten, die trotz branchenüblicher Sicherungsmaßnahmen eintreten, haftet der Fotograf nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.
13 | Datenschutz & Kommunikation
13.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung gespeichert und – falls nötig – an Dienstleister (Labore, Albumhersteller etc.) weitergegeben.
13.2 Der Auftraggeber erlaubt dem Fotografen, während der Vor- und Nachbereitung per E-Mail, Telefon und Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) zu kommunizieren und die hierfür erforderlichen Kontaktdaten zu speichern.
13.3 Der Auftraggeber sorgt für sämtliche erforderlichen Zustimmungen von Grundstücks- oder Gebäudeeigentümern, Marken- oder Urheberrechtsinhabern sowie abgebildeten Personen.
13.4 Der Auftraggeber stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten) frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen, insbesondere aus § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild).
13.5 DSGVO-Hinweis: Der Auftraggeber informiert alle Gäste rechtzeitig über die geplante Foto-/Videoaufnahme und hält den Fotografen von Datenschutzansprüchen frei. Gäste, die nicht abgebildet werden möchten, sind vom Auftraggeber eindeutig zu kennzeichnen und von Gruppen- oder Bühnenbereichen fernzuhalten.
13.6 Die Verantwortung dafür, dass jede vom Auftraggeber veranlasste oder veranlasste Veröffentlichung der gelieferten Bilddaten keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Hausrechte), liegt allein beim Auftraggeber. Bei Verletzung solcher Rechte haftet ausschließlich der Auftraggeber; er wird den Fotografen von allen hieraus resultierenden Ansprüchen und Kosten freistellen.
14 | Drohnenaufnahmen (UAS)
14.1 Der Drohneneinsatz erfolgt nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen (VO 2019/947, 2019/945) sowie der deutschen LuftVO.
14.2 Notwendige Genehmigungen (Gemeinde, Sonderaufstieg) beantragt der Fotograf; behördliche Gebühren trägt der Auftraggeber. Eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer ist vom Auftraggeber einzuholen.
14.3 Wetter- und Luftraumabhängigkeit
a) Flüge sind wind- und sichtwetterabhängig; entscheidet der Fotograf, dass ein Start aus Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht möglich ist, entsteht kein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch.
b) Ersatzaufnahmen vom Boden aus gelten als vertragsgemäße Leistung.
14.4 Sicherheitszone: Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während des Starts/Landevorgangs der Mindestabstand (i. d. R. 7 m) eingehalten wird.
14.5 Haftung: Für Personen- oder Sachschäden durch Missachtung der Sicherheitsanweisungen haftet der Auftraggeber. Der Fotograf verfügt über eine UAV-Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
15 | Equipment & Techniken
15.1 Der Fotograf informiert auf Website, Blog, Social-Media-Kanälen oder in Vorgesprächen über verschiedenes Foto-, Video-, Drohnen- oder Licht-Equipment sowie über Aufnahmetechniken und Bildlooks (z. B. Blitz-/Available-Light-Mischung, Tilt-Shift-Optiken, Langzeitbelichtungen). Diese Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Kundeninformation.
15.2 Einsatz und Auswahl der Technik liegen allein im Ermessen des Fotografen. Er entscheidet situativ unter Berücksichtigung von Location, Wetter, Sicherheitsvorgaben, Ablaufplan und kreativer Zielsetzung, welche Geräte, Objektive, Lichtsetups oder Aufnahmemodi verwendet werden.
15.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Geräte oder Verfahren, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde. Der Fotograf kann jederzeit funktionsgleiche oder höherwertige Alternativen einsetzen, ohne dass sich dadurch der vertraglich geschuldete Erfolg ändert.
16 | Album- und Printprodukte
16.1 Layoutprozess
a) Der Fotograf erstellt einen digitalen Design-Entwurf.
b) 2 Korrekturschleifen sind inkludiert; jede weitere wird mit 75 € pauschal berechnet.
16.2 Produktions- & Lieferzeit: Bis zu 10 Wochen nach Layoutfreigabe; Verzögerungen durch den Hersteller berechtigen nicht zum Rücktritt.
16.3 Farbabweichungen zwischen Monitoransicht und Print sind drucktechnisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.
16.4 Transportschäden sind binnen 7 Tagen schriftlich zu melden; beschädigte Ware ist aufzubewahren.
16.5 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Prints/Alben Eigentum des Fotografen.
17 | Online-Galerie & Datenspeicherung
17.1 Der Fotograf stellt eine passwortgeschützte Galerie für mindestens 6 Monate ab Bereitstellung zur Verfügung. Danach kann die Frist gegen Gebühr verlängert werden.
17.2 Der Fotograf archiviert die finalen JPEGs für 6 Monate. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr.
18 | Höhere Gewalt, Pandemien & behördliche Auflagen
18.1 Führt höhere Gewalt (z. B. Pandemie-Beschränkungen, Krankheit des Brautpaars) zur Verschiebung, wird versucht, kostenfrei ein neuer Termin zu finden.
18.2 Bei Absage ohne passenden Ersatztermin greifen die Stornostaffeln (Ziff. 9); bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, können aber einmalig auf ein Ersatzdatum in den folgenden 18 Monaten angerechnet werden, sofern der Fotograf verfügbar ist.
18.3 Gesetzliche Auflagen (z. B. Gästelimits, Maskenpflicht) berühren nicht die Vergütungspflicht; der Fotograf passt seine Arbeitsweise an und befolgt behördliche Vorgaben.
18.4 Kann der Fotograf die Leistung infolge höherer Gewalt oder sonstiger, von ihm nicht zu vertretender Umstände (z. B. Unfall, schwere Krankheit, behördliche Verbote, Unwetter) nicht erbringen, ist er berechtigt, ein pauschales Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Weitergehende Schadensnachweise sind nicht erforderlich.
19 | Dienstvertragscharakter
Die Parteien sind sich darüber einig, dass der vorliegende Vertrag als Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zu qualifizieren ist. Ein bestimmter Werk- oder Erfolgsschuldbestand wird nicht geschuldet; Gegenstand des Vertrages ist die fotografische Dienstleistung nach Maßgabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung.
20 | Ausschluss des Widerrufsrechts / Fernabsatz
20.1 Kein Fernabsatz – Nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB unterfallen Dienstleistungen, die zu einem genau bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum zu erbringen sind, nicht den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht daher nicht.
20.2 Individuelle Waren – Für nach Kundenvorgaben hergestellte Produkte (insbesondere Fotobücher, Alben, Fine-Art-Prints) besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ebenfalls kein Widerrufsrecht, da die Waren eindeutig personalisiert sind.
21 | Verbraucherstreitbeilegung (VSBG)
Der Fotograf ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG). Ungeachtet dessen ist der Fotograf stets bemüht, etwaige Meinungsverschiedenheiten im direkten Kontakt gütlich zu lösen.
22 | Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
22.1 Der Auftraggeber stellt dem Fotografen rechtzeitig alle Informationen, Ablaufpläne, Kontaktdaten von Dienstleistern und Zugangsberechtigungen zur Verfügung, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind.
22.2 Verzögert sich die Leistung infolge unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen um den entsprechenden Zeitraum; Mehrkosten gehen zulasten des Auftraggebers.
23 | Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
23.2 Sollte eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regel tritt die gesetzliche Bestimmung, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.