Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 07/2025

1 | Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle von Julian Hübner (nachfolgend „Fotograf“) übernommenen Aufträge – sowie ohne erneuten Hinweis für alle zukünftigen, gleichartigen Verträge mit demselben Auftraggeber (Brautpaar).

1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur wirksam, wenn der Fotograf sie schriftlich bestätigt.

2 | Vertragsschluss / Terminreservierung

2.1 Ein Angebot des Fotografen ist freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald das Brautpaar ein auf Sie zugeschnittenes Angebot schriftlich annimmt.

2.2 Mit Annahme wird eine Terminreservierungsgebühr von 25 % des Auftragswertes fällig (Ziff. 8). Erst nach Zahlung gilt der Termin als verbindlich gebucht.

3 | Leistungsumfang & künstlerische Gestaltung

3.1 Der Fotograf erstellt eine Hochzeitsreportage im vereinbarten Zeitrahmen.

3.2 Bildauswahl

  • (a) Der Fotograf trifft eine erste, technische und künstlerische Vorauswahl.
  • (b) Das Brautpaar erhält eine Online-Galerie und kann dort zusätzliche Favoriten markieren.
  • (c) Die finale Auswahl obliegt dem Fotografen; Reklamationen hinsichtlich Bildauffassung oder Stil sind ausgeschlossen, sofern keine verbindliche Vorgabe gemacht wurde.

3.3 RAW-Dateien und sonstige unbearbeitete Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und werden nicht herausgegeben.

4 | Nutzungs- und Urheberrechte

4.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält das Brautpaar ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zu privaten Zwecken (Drucke, Social Media, Cloud-Galerie).

4.2 Jede gewerbliche Nutzung (z. B. Werbung, Verkauf, Weitergabe an Dienstleister) bedarf einer gesonderten, vergütungspflichtigen Vereinbarung.

4.3 Eine Urhebernennung „Foto: [Name]“ ist erbeten, jedoch nicht verpflichtend.

5 | Eigenwerbung des Fotografen

5.1 Der Fotograf darf ausgewählte Aufnahmen zeitlich und räumlich unbeschränkt für Eigenwerbung (Website, Social Media, Messen, Wettbewerbe u. Ä.) verwenden.

5.2 Wünscht das Brautpaar einen Ausschluss der Eigenwerbung, ist dies vor Auftragsbestätigung schriftlich anzugeben; der Fotograf kann hierfür einen angemessenen Aufpreis berechnen.

6 | Lieferung der Bilddaten

6.1 Die fertigen, hochauflösenden JPEGs werden spätestens vier Wochen nach Abschluss der finalen Bildauswahl (vgl. 3.2) bereitgestellt. In der Praxis erfolgt die Lieferung meist deutlich früher; die Frist dient ausschließlich der gegenseitigen Absicherung.

6.2 Geliefert wird über passwort­geschützten Download oder USB-Datenträger (nach Wahl des Fotografen).

7 | Vergütung & Zahlungsfristen

Zeitpunkt Prozentsatz Erläuterung
Bei Buchung 25 % Terminreservierungsgebühr
7 Tage vor dem Shooting 50 % Zwischenteilzahlung
14 Tage nach dem Shooting Restbetrag nach Rechnungsstellung

Bei Zahlung von 100 % bereits bei Buchung gewährt der Fotograf einen Nachlass von 5 % auf den Gesamtpreis.

8 | Storno- & Ausfallgebühren

Zeitpunkt der schriftlichen Stornierung Stornopauschale
generell (mindestens) 15 %
< 6 Monate vor Shooting 30 %
< 1 Monat vor Shooting 75 %
< 7 Kalendertage vor Shooting 100 %

Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet.

9 | Verpflegung, Pausen, Zusatzzeit

9.1 Ab einer Einsatzdauer von 6 Stunden stellt der Auftraggeber dem Fotografen (und ggf. gebuchten Assistent:innen) ein warmes Essen und Softdrinks zur Verfügung; dies kann z. B. als Dienstleistergericht in einem Nebenraum erfolgen.

9.2 Pausen werden in Abstimmung mit dem Tagesablauf individuell genommen.

9.3 Überstunden sind nicht pauschal geregelt; zusätzliche fotografische Begleitung kann vor Ort im gegenseitigen Einvernehmen vereinbart werden.

10 | Reise- und Nebenkosten

Reisekosten, Übernachtungen, Location-Gebühren u. Ä. werden individuell im Angebot ausgewiesen und vom Auftraggeber getragen, sofern nicht anders vereinbart.

11 | Ersatzfotograf / höhere Gewalt

11.1 Kann der Fotograf wegen Krankheit oder anderer unvorhersehbarer Umstände nicht selbst erscheinen, bemüht er sich unverzüglich um gleichwertigen Ersatz.

11.2 Im Fall des Totalausfalls ohne Ersatz wird bereits gezahltes Honorar vollständig erstattet; weitere Ansprüche sind ausgeschlossen (Haftungsbegrenzung Ziff. 13).

12 | Haftung

12.1 Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt.

12.2 Für Verlust oder Beschädigung von Daten, die trotz branchenüblicher Sicherungsmaßnahmen eintreten, haftet der Fotograf nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

13 | Datenschutz & Kommunikation

13.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertrags­abwicklung gespeichert und – falls nötig – an Dienstleister (Labore, Album­hersteller etc.) weitergegeben.

13.2 Der Auftraggeber erlaubt dem Fotografen, während der Vor- und Nachbereitung per E-Mail, Telefon und Messenger-Diensten (z. B. WhatsApp) zu kommunizieren und die hierfür erforderlichen Kontaktdaten zu speichern.

13.3 Der Auftraggeber sorgt für sämtliche erforderlichen Zustimmungen von Grundstücks- oder Gebäude­eigentümern, Marken- oder Urheber­rechts­inhabern sowie abgebildeten Personen.

13.4 Der Auftraggeber stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Anwalts- und Gerichts­kosten) frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten entstehen, insbesondere aus § 78 UrhG (Recht am eigenen Bild).

13.5 DSGVO-Hinweis: Der Auftraggeber informiert alle Gäste rechtzeitig über die geplante Foto-/Video­aufnahme und hält den Fotografen von Datenschutz­ansprüchen frei. Gäste, die nicht abgebildet werden möchten, sind vom Auftraggeber eindeutig zu kennzeichnen und von Gruppen- oder Bühnenbereichen fernzuhalten.

13.6 Die Verantwortung dafür, dass jede vom Auftraggeber veranlasste oder veranlasste Veröffentlichung der gelieferten Bilddaten keine Rechte Dritter verletzt (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Haus­rechte), liegt allein beim Auftraggeber. Bei Verletzung solcher Rechte haftet ausschließlich der Auftraggeber; er wird den Fotografen von allen hieraus resultierenden Ansprüchen und Kosten freistellen.

14 | Drohnenaufnahmen (UAS)

14.1 Der Drohneneinsatz erfolgt nach den jeweils geltenden EU-Verordnungen (VO 2019/947, 2019/945) sowie der deutschen LuftVO.

14.2 Notwendige Genehmigungen (Gemeinde, Sonderaufstieg) beantragt der Fotograf; behördliche Gebühren trägt der Auftraggeber. Eine Genehmigung vom Grundstückseigentümer ist vom Auftraggeber einzuholen.

14.3 Wetter- und Luftraumabhängigkeit

a) Flüge sind wind- und sichtwetterabhängig; entscheidet der Fotograf, dass ein Start aus Sicherheits- oder Rechtsgründen nicht möglich ist, entsteht kein Minderungs- oder Schadenersatzanspruch.

b) Ersatzaufnahmen vom Boden aus gelten als vertragsgemäße Leistung.

14.4 Sicherheitszone: Der Auftraggeber sorgt dafür, dass während des Starts/Landevorgangs der Mindestabstand (i. d. R. 7 m) eingehalten wird.

14.5 Haftung: Für Personen- oder Sachschäden durch Missachtung der Sicherheitsanweisungen haftet der Auftraggeber. Der Fotograf verfügt über eine UAV-Haftpflichtversicherung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.

15 | Equipment & Techniken

15.1 Der Fotograf informiert auf Website, Blog, Social-Media-Kanälen oder in Vorgesprächen über verschiedenes Foto-, Video-, Drohnen- oder Licht-Equipment sowie über Aufnahmetechniken und Bildlooks (z. B. Blitz-/Available-Light-Mischung, Tilt-Shift-Optiken, Langzeitbelichtungen). Diese Angaben dienen ausschließlich der allgemeinen Kundeninformation.

15.2 Einsatz und Auswahl der Technik liegen allein im Ermessen des Fotografen. Er entscheidet situativ unter Berücksichtigung von Location, Wetter, Sicherheits­vorgaben, Ablaufplan und kreativer Zielsetzung, welche Geräte, Objektive, Licht­setups oder Aufnahmemodi verwendet werden.

15.3 Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Geräte oder Verfahren, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet wurde. Der Fotograf kann jederzeit funktionsgleiche oder höherwertige Alternativen einsetzen, ohne dass sich dadurch der vertraglich geschuldete Erfolg ändert.

16 | Album- und Printprodukte

16.1 Layoutprozess

a) Der Fotograf erstellt einen digitalen Design-Entwurf.

b) 2 Korrekturschleifen sind inkludiert; jede weitere wird mit 75 € pauschal berechnet.

16.2 Produktions- & Lieferzeit: Bis zu 10 Wochen nach Layoutfreigabe; Verzögerungen durch den Hersteller berechtigen nicht zum Rücktritt.

16.3 Farbabweichungen zwischen Monitoransicht und Print sind drucktechnisch bedingt und stellen keinen Mangel dar.

16.4 Transportschäden sind binnen 7 Tagen schriftlich zu melden; beschädigte Ware ist aufzubewahren.

16.5 Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Zahlung bleiben Prints/Alben Eigentum des Fotografen.

17 | Online-Galerie & Datenspeicherung

17.1 Der Fotograf stellt eine passwort­geschützte Galerie für mindestens 6 Monate ab Bereitstellung zur Verfügung. Danach kann die Frist gegen Gebühr verlängert werden.

17.2 Der Fotograf archiviert die finalen JPEGs für 6 Monate. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung erfolgt freiwillig und ohne Gewähr.

18 | Höhere Gewalt, Pandemien & behördliche Auflagen

18.1 Führt höhere Gewalt (z. B. Pandemie-Beschränkungen, Krankheit des Brautpaars) zur Verschiebung, wird versucht, kostenfrei ein neuer Termin zu finden.

18.2 Bei Absage ohne passenden Ersatztermin greifen die Storno­staffeln (Ziff. 9); bereits gezahlte Beträge werden nicht erstattet, können aber einmalig auf ein Ersatzdatum in den folgenden 18 Monaten angerechnet werden, sofern der Fotograf verfügbar ist.

18.3 Gesetzliche Auflagen (z. B. Gäste­limits, Maskenpflicht) berühren nicht die Vergütungspflicht; der Fotograf passt seine Arbeitsweise an und befolgt behördliche Vorgaben.

18.4 Kann der Fotograf die Leistung infolge höherer Gewalt oder sonstiger, von ihm nicht zu vertretender Umstände (z. B. Unfall, schwere Krankheit, behördliche Verbote, Unwetter) nicht erbringen, ist er berechtigt, ein pauschales Ausfallhonorar von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises zu verlangen. Weitergehende Schadens­nachweise sind nicht erforderlich.

19 | Dienstvertragscharakter

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der vorliegende Vertrag als Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB zu qualifizieren ist. Ein bestimmter Werk- oder Erfolgsschuld­bestand wird nicht geschuldet; Gegenstand des Vertrages ist die fotografische Dienstleistung nach Maßgabe der vereinbarten Leistungs­beschreibung.

20 | Ausschluss des Widerrufsrechts / Fernabsatz

20.1 Kein Fernabsatz – Nach § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB unterfallen Dienstleistungen, die zu einem genau bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum zu erbringen sind, nicht den Vorschriften über Fernabsatzverträge. Ein gesetzliches Widerrufs- oder Rückgaberecht besteht daher nicht.

20.2 Individuelle Waren – Für nach Kundenvorgaben hergestellte Produkte (insbesondere Fotobücher, Alben, Fine-Art-Prints) besteht gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB ebenfalls kein Widerrufsrecht, da die Waren eindeutig personalisiert sind.

21 | Verbraucher­streit­beilegung (VSBG)

Der Fotograf ist zur Teilnahme an Streitbeilegungs­verfahren vor einer Verbraucher­schlichtungs­stelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG). Ungeachtet dessen ist der Fotograf stets bemüht, etwaige Meinungs­verschiedenheiten im direkten Kontakt gütlich zu lösen.

22 | Mitwirkungs­pflichten des Auftraggebers

22.1 Der Auftraggeber stellt dem Fotografen rechtzeitig alle Informationen, Ablaufpläne, Kontakt­daten von Dienst­leistern und Zugangs­berechtigungen zur Verfügung, die zur ordnungs­gemäßen Leistungserbringung erforderlich sind.

22.2 Verzögert sich die Leistung infolge unzureichender Mitwirkung, verlängern sich vereinbarte Fristen um den entsprechenden Zeitraum; Mehrkosten gehen zulasten des Auftraggebers.

23 | Schlussbestimmungen

23.1 Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.

23.2 Sollte eine Klausel ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regel tritt die gesetzliche Bestimmung, die dem Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.